In einer zunehmend wettbewerbsorientierten Arbeitswelt ist Weiterbildung der Schlüssel zu beruflichem Erfolg und persönlicher Weiterentwicklung. Doch oft sind Weiterbildungsmaßnahmen mit erheblichen Kosten verbunden. Die gute Nachricht: Die Ausgaben für Weiterbildung lassen sich steuerlich absetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Weiterbildungskosten richtig angeben, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Kostenarten absetzbar sind.
Warum Weiterbildung steuerlich absetzen?
Eine Weiterbildung dient dazu, die eigenen beruflichen Fähigkeiten zu erweitern oder auf dem neuesten Stand zu halten. Der Staat unterstützt dies, indem Weiterbildungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Dies reduziert die Steuerlast und sorgt dafür, dass Sie einen Teil Ihrer Investitionen zurückerhalten.
Der Vorteil: Sie können sowohl selbst bezahlte Seminare und Kurse als auch indirekte Kosten (z. B. Fahrtkosten oder Literatur) in Ihrer Steuererklärung angeben.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
Damit Sie Ihre Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Beruflicher Zusammenhang: Die Weiterbildung muss in direktem Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen. Das bedeutet, sie sollte dazu dienen, Ihre aktuellen Kenntnisse zu verbessern oder berufliche Qualifikationen zu erweitern.
- Keine erstmalige Berufsausbildung: Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium gelten nicht als Werbungskosten, sondern können lediglich als Sonderausgaben (bis zu 6.000 Euro) geltend gemacht werden.
- Nachweise sind erforderlich: Sie müssen dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen, dass die Weiterbildung beruflich veranlasst ist. Rechnungen, Teilnahmebestätigungen und Zahlungsnachweise sollten daher sorgfältig aufbewahrt werden.
Welche Kosten lassen sich absetzen?
Die folgenden Kostenarten können im Rahmen einer Weiterbildung steuerlich geltend gemacht werden:
1. Lehrgangs- und Kursgebühren
Die direkt anfallenden Kosten für Seminare, Schulungen, Kurse oder auch Online-Weiterbildungsprogramme sind absetzbar. Dazu gehören auch Teilnahmegebühren für Kongresse oder Workshops.
2. Fahrtkosten
Die Fahrtkosten zur Weiterbildungsstätte können in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden. Hierbei gilt:
- Für PKW-Nutzung können Sie 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer geltend machen.
- Bei öffentlichen Verkehrsmitteln sind die tatsächlichen Ticketkosten absetzbar.
3. Verpflegungsmehraufwand
Falls Sie aus beruflichen Gründen an einem mehrtägigen Seminar teilnehmen, können Sie den sogenannten Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Die Pauschalen betragen:
- 14 Euro pro Tag bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden
- 28 Euro pro Tag bei einer ganztägigen Abwesenheit (24 Stunden)
4. Unterbringungskosten
Hotelkosten oder Kosten für andere Unterkünfte, die durch die Weiterbildung entstehen, sind ebenfalls absetzbar. Hier sollten Sie Rechnungen sorgfältig aufbewahren und dem Finanzamt vorlegen.
5. Lernmittel und Arbeitsmaterialien
Kosten für Bücher, Fachliteratur, Arbeitshefte oder technische Geräte (z. B. Laptop oder Software), die für die Weiterbildung erforderlich sind, lassen sich steuerlich absetzen.
6. Prüfungsgebühren
Gebühren für Prüfungen, die im Rahmen der Weiterbildung anfallen, können ebenfalls geltend gemacht werden.
7. Zinsen für Weiterbildungskredite
Haben Sie zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung einen Kredit aufgenommen? Dann können Sie die Zinsen für diesen Kredit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angeben.
Weiterbildungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben?
- Arbeitnehmer: Weiterbildungskosten gelten als Werbungskosten und werden in der Steuererklärung in der Anlage N eingetragen.
- Selbstständige oder Unternehmer: Hier werden die Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder der Bilanz berücksichtigt.
Ein Vorteil für Arbeitnehmer: Die Pauschale für Werbungskosten beträgt ohnehin 1.230 Euro pro Jahr. Liegen Ihre Weiterbildungskosten darüber, lohnt sich das Einreichen der Rechnungen besonders.
Schritt-für-Schritt: So geben Sie Weiterbildungskosten an
- Belege sammeln: Bewahren Sie alle Rechnungen, Fahrtickets, Buchungsbestätigungen und sonstigen Nachweise auf.
- Steuererklärung ausfüllen: Tragen Sie die Kosten in die passende Rubrik (Anlage N oder Betriebsausgaben) ein.
- Zusammenstellung beilegen: Erstellen Sie bei umfangreichen Kosten eine tabellarische Aufstellung der Ausgaben und legen Sie diese Ihrer Steuererklärung bei.
Sonderfall: Weiterbildungskosten bei Arbeitgeberübernahme
Falls der Arbeitgeber die Kosten für eine Weiterbildung übernimmt, sind diese in der Regel steuerfrei für Sie. Das gilt jedoch nur, wenn die Weiterbildung im Interesse des Unternehmens liegt und keine geldwerten Vorteile entstehen.
Fazit: Weiterbildungskosten steuerlich optimal nutzen
Die Möglichkeit, Weiterbildungskosten steuerlich abzusetzen, erleichtert es Arbeitnehmern und Selbstständigen, in ihre berufliche Zukunft zu investieren. Wichtig ist, dass Sie die notwendigen Nachweise aufbewahren und die Ausgaben korrekt in der Steuererklärung angeben. Ob Kursgebühren, Fahrtkosten oder Arbeitsmaterialien – die steuerliche Entlastung kann erheblich sein und motiviert dazu, kontinuierlich an der eigenen Weiterentwicklung zu arbeiten.
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